

Wichtige Informationen
WLAN
WLAN steht den Gästen im gesamten Elternhaus
kostenpflichtig zur Verfügung.
Der Verkauf erfolgt über die Rezeption im Haus Gothensee.
Fahrräder
Fahrräder können sicher in unserem Fahrradraum
gegen eine Gebühr verschlossen werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Rezeption des Haus Gothensee.
Hausordnung MEDIGREIF Elternhaus Setheweg GmbH
§ 1 Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit
Wir bitten jeden Gast und Mitarbeiter an der Erhaltung von Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im Haus mitzuwirken und das Gebäude sowie die Außenanlagen mit gebührender Sorgfalt zu behandeln. Für mutwillige Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der Verursacher.
Die Gästezimmer sind ausschließlich für die Beherbergung der Gäste von Patienten, die im Haus Gothensee bzw. Haus Kulm untergebracht sind, bestimmt. Zur Gewährleistung der Sicherheit werden die öffentlich begehbaren Flure sowie die Außenfront des Hauses zu besonderen Schwerpunktzeiten (z.B. Nachtdienst) über Videokameras überwacht.
§ 2 Wertgegenstände
Privat- und Wertgegenstände verwahren Sie bitte sicher auf. Das Elternhaus kann für Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernehmen. Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung der Privatsachen sowie Wahrung der Privatsphäre anderer Gäste.
§ 3 Ruhe- und Essenszeiten
Halten Sie bitte die Ruhezeiten und die vorgegebenen Zeiten für die Esseneinnahme ein. Die Ruhezeiten (täglich von 20.00 - 06.00 Uhr, Mittagsruhe zwischen 12.30 und 14.30 Uhr, absolute Nachtruhe ab 22.00 Uhr) sind für alle Personen, die sich im Haus aufhalten, verbindlich. Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
§ 4 Besuch
Die im Elternhaus untergebrachten Gäste können private Besucher zwischen 08:30 Uhr und 20:00 Uhr im Aufenthaltsraum empfangen. Alle anderen Räumlichkeiten einschließlich der Gästeunterkünfte stehen Besuchern nicht zur Verfügung.
Alle Besucher sowie Gäste, Firmenvertreter, Handwerker usw. benutzen den Haupteingang des Haus Gothensee, Setheweg 11, und melden sich zuerst an der Rezeption. Für sie gilt ebenso die Hausordnung. Insbesondere sind Ruhestörungen und alle anderen Beeinträchtigungen zu vermeiden. Tagesgästen ist der Aufenthalt in den Gästezimmern nicht gestattet.
§ 5 Nichtraucherhaus
Im gesamten Elternhaus sowie auf dem Außengelände gilt Rauchverbot. Das Rauchverbot involviert auch das Benutzen von E-Zigaretten (elektronische Zigaretten). Ausnahmen stellt die auf dem Klinikgelände des Haus Gothensee ausgewiesene Möglichkeit zum Rauchen dar. Bei Missachtung werden dem Verursacher für eine zusätzliche Zimmerreinigung Sonderreinigungskosten in Höhe
von 350,00 Euro in Rechnung gestellt. Weiterhin sieht sich die Geschäftsführung gezwungen, entsprechende Konsequenzen einzuleiten, ggf. wird eine vorzeitige Abreise veranlasst. Der Aufenthalt in der Raucherzone im Außenbereich ist nur Erwachsenen gestattet. Nutzen Sie bitte ausschließlich die ausgewiesenen Möglichkeiten.
§ 6 Alkoholgenuss
Im Elternhaus ist der Besitz, das Einbringen von Alkohol, der Alkoholgenuss sowie der Umgang mit anderen Sucht- und Rauschmitteln (auch Cannabis) untersagt. Ebenso ist es untersagt, sich im alkoholisierten Zustand auf dem Gelände oder im Gebäude aufzuhalten. Es gilt die Beachtung des Jugendschutzgesetzes. Bei Verdacht werden Alkoholkontrollen durchgeführt. Bei Missachtung sieht sich die Geschäftsführung gezwungen, entsprechende Konsequenzen einzuleiten, ggf. eine vorzeitige Abreise veranlasst.
§ 7 Nutzung von Mobiltelefonen
In Speisesaal sowie auf den Fluren und Gängen der Klinik des Haus Gothensee ist die Benutzung von Mobiltelefonen zu unterlassen.
§ 8 Verhaltensnormen
Im Elternhaus legen wir großen Wert auf eine konflikt- und gewaltfreie, wertschätzende Kommunikation zwischen den Mitarbeitern und Gästen. Bei gewalthaften Tätlichkeiten ist das Personal berechtigt, Personaldaten abzufragen und an zuständige Behörden weiterzuleiten. Die Mitnahme von Speisen oder von heißen Getränken aus dem Speisesaalbereich des Haus Gothensee ist nicht erlaubt. Die Zubereitung von Speisen oder Getränken ist in den Gästezimmern nicht gestattet.
Anweisungen des Personals im Interesse der Einhaltung der Hausordnung sind stets nachzukommen. Die Benutzung von Inline-Skates, Rollern usw. ist in Treppenaufgängen, Fluren, Fahrstühlen und im Eingangsbereich des Hauses sowie in der Anlieferungszone zu unterlassen.
§ 9 Benutzung von Räumen und Einrichtungen
Die Benutzung der den Gästen verfügbaren Räume und Einrichtungen, auch im Haus Gothensee, z.B. Waschmaschinen, Trockenräumen,
Terrassen, Kinderspielplatz, Aufenthaltsräume, Sauna, Bewegungsbecken, Parkmöglichkeiten auf dem Klinikgelände usw. erfolgt in eigener Verantwortung. Für Personen- oder Sachschäden oder den Verlust von Privatgegenständen wird keine Haftung übernommen. Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung der Privatsachen sowie Wahrung der Privatsphäre
anderer Gäste. Die Spielplatzordnung des Haus Gothensee ist zu beachten. Für Personen- oder Sachschäden einschließlich
Verlusten, welche nicht durch das Elternhaus oder das Haus Gothensee zu vertreten sind, wird keine Haftung übernommen. Für allgemein genutzte Anlagen und Räume (z.B. Aufzüge, Sporthalle, Sauna, Wasch- und Bügelraum) können zusätzliche Festlegungen getroffen sein, die grundsätzlich Bestandteil der Hausordnung sind. Die Sporthalle ist
ausschließlich mit abriebfesten Hallenturnschuhen oder Schuhen mit heller Sohle zu betreten. In der Sauna- und Bewegungsbeckenzone ist die Badeordnung einzuhalten.
§ 10 Brandschutz und technische Sicherheit
Die Brandschutzordnung ist Bestandteil der Hausordnung und liegt an der Rezeption des Haus Gothensee aus. Sie gilt für alle Personen, die sich im Elternhaus aufhalten. Im Brand- und Katastrophenfall sind die ausgeschilderten Fluchtwege zu benutzen, und den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Fluchtausgänge dürfen nur in Evakuierungs- und Alarmsituationen benutzt werden.
Die Inbetriebnahme selbst mitgebrachter und nicht durch das Elternhaus sicherheitstechnisch geprüfter elektrischer und/oder elektronischer Geräte (wie z.B. Batterien von Elektrofahrrädern oder –rollern, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Toaster und ähnlichen technischen Geräten) sowie das Anzünden von offenem Feuer, wie z. B. Kerzen, Teelichtern oder Räucherkerzen sind aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes streng verboten. Ausgenommen davon sind nur Mobiltelefone, Laptops und/oder Tablet-PCs, Kleinkindüberwachungsgeräte (Babyphone), für Kosmetik und Körperpflege notwendige elektrisch betriebene Geräte (z.B. Haartrockner etc.) sowie medizinische Geräte. Für durch Missachtung entstandene Schäden haftet der Verursacher in voller Schadenshöhe.
§ 11 Tiere im Elternhaus
Es ist untersagt, Tiere in das Elternhaus mitzubringen.
§ 12 Parken
Der Parkplatz wird durch die MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf, Haus Gothensee, betrieben und auch den Gästen des Elternhauses kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Der Parkplatz wird ohne Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt. Die Anmietung erfolgt
über die Rezeption des Haus Gothensee. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellflächen variiert, es kann kein Anspruch auf eine freie Parkmöglichkeit erhoben werden. Die Reservierung von Stellflächen im Vorhinein ist nicht möglich. Beim Parken von Kraftfahrzeugen folgen Gäste und Mitarbeiter den Hinweisen der zuständigen Mitarbeiter sowie den aufgestellten Verkehrs- und Hinweiszeichen. Das Parken ist lediglich auf den ausgewiesenen Stellflächen gestattet. Für entstehende Schäden auf den genutzten Parkplätzen wird durch die Inselklinik bzw. das Elternhaus keine Haftung übernommen. Die Klinikleitung behält sich vor, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Abstellen und Parken von Fahrrädern jeder Art sowie zugehörigem Equipment ist innerhalb sämtlicher Räumlichkeiten des Hauses verboten. Die ausgewiesenen
Stellplätze im Außenbereich stehen kostenfrei zur Verfügung, jedoch ohne jegliche Übernahme von Haftung für Beschädigung oder Diebstahl. Die Geschäftsführung behält sich vor, unberechtigt abgestellte Fahrräder und zugehöriges Equipment kostenpflichtig zu entfernen. Im Fahrradraum des Kellerbereichs sind das Unterstellen von Rädern sowie das Aufladen von E-Bike-Batterien kostenpflichtig möglich. Weitere Informationen erhalten Sie an der Rezeption des Haus
Gothensee.
§ 13 Notfälle
Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an die Rezeption im Haus Gothensee oder rufen Sie über Ihr Telefon die Rezeption (Tel. 038378 780 400) an.
§ 14 Aufsichtspflicht
Anwesende Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen von Gästen oder Besuchern im Kindesalter haften zu jeder Zeit, an jedem Ort und in allen Belangen für ihre Kinder.
§ 15 Aufzüge
Die Benutzung der Aufzüge ist für den direkten Weg zu einem Ziel vorgesehen. Im Brandfall ist die Benutzung untersagt und nur der Feuerwehr vorbehalten. Kindern unter 14 Jahren ist die Benutzung der Aufzüge nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt.
§ 16 Haftung
Bei Verlust des Zimmerschlüssels werden 35,00 Euro in Rechnung gestellt.
Für Fahrräder und deren Batterien, die in den Räumlichkeiten des Elternhauses oder auf dem Gelände der MEDIGREIF Kliniken untergestellt werden, wird keine Haftung übernommen.
§ 17 Datenschutz
Unsere ausführliche Datenschutzerklärung können Sie jederzeit auf unserer Homepage (www.medigreif-elternhaus.de) nachlesen bzw. an der Rezeption des Haus Gothensee einsehen.
§ 18 Verstöße
Grobe Verstöße gegen diese im Sinne eines guten und sicheren Zusammenlebens getroffenen Regelungen können die vorzeitige Abreise zur Folge haben.
§ 19 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf unserer Homepage und im Rezeptionsbereich einzusehen.