ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN(AGB)
für die MEDIGREIF Elternhaus Setheweg GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Die AGB gelten, soweit nicht anders vereinbart, für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der MEDIGREIF Elternhaus Setheweg GmbH (gen. Elternhaus) und den Gästen von Patienten der MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH bei Inanspruchnahme einer Übernachtung.
Sämtliche Leistungen vom Elternhaus erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. - Das Recht, diese AGB, Preise sowie Leistungen und deren Beschreibungen unter Einhaltung angemessener Ankündigungsfristen jederzeit zu ändern, bleibt dem Elternhaus vorbehalten.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Leistungen im Rahmen dieser AGB werden erbracht, wenn:
- Übernachtungen oder Verpflegungen in Anspruch genommen werden.
Die Unterbringung erfolgt ausschließlich in der MEDIGREIF Elternhaus Setheweg GmbH.
Die Verpflegung erfolgt ausschließlich in der MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH, Haus Gothensee.
Diese Leistungen werden durch die MEDIGREIF Elternhaus Setheweg GmbH abgerechnet.
Personen im Sinne der AGB sind:
- Gäste: Personen, die Leistungen wie Unterkunft und Halb- oder Vollpension des Elternhauses in Anspruch nehmen.
- Begleitpersonen: Personen, die zusammen mit einem Gast untergebracht sind und/oder andere Leistungen in Anspruch nehmen.
§ 3 Rechtsverhältnis
- Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Elternhaus und dem Gast sowie Begleitpersonen sind privatrechtlicher Natur.
- Die AGB werden für die Gäste und die Begleitpersonen wirksam, wenn diese auf die AGB hingewiesen wurden, von ihrem Inhalt Kenntnis erlangen konnten (z. B. durch Aushang) und sich mit der Gültigkeit einverstanden erklärt haben.
§ 4 Leistungen
- Das Elternhaus ist verpflichtet, die von Gästen gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu den geltenden Preisen des Elternhauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Elternhauses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Rechnungen des Elternhauses sind innerhalb der vereinbarten Frist nach Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes, ist das Elternhaus berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
- Das Elternhaus bietet folgende Leistungen an:
(1) Unterbringung in Einzel- oder Doppelzimmer sowie Halb- oder Vollpension, bestehend aus 2 bzw. 3 Mahlzeiten. Die Speisenversorgung findet im benachbarten Haus Gothensee statt.
(2) Die Inanspruchnahme von WLAN. Der Verkauf erfolgt über die MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH, Haus Gothensee.
(3) Parkmöglichkeiten für Pkw. Der Verkauf erfolgt über die MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH, Haus Gothensee.
(4) Das Unterstellen und Aufladen von E-Bikes. Der Verkauf erfolgt über die MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH, Haus Gothensee.
Zusätzliche Freizeit-Angebote stehen den Gästen des Elternhauses in der MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH zur Verfügung:
(1) Nutzung der Einrichtungen des Hauses Gothensee und des Haus Kulm ist nur unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Öffnungszeiten und Regelungen gestattet:
Bibliothek, Sauna, Fitnessraum, Sportraum, Bewegungsbecken/Schwimmbad, Cafeteria.
(2) Die in der Cafeteria angebotenen Speisen und Getränke sind nicht im Verpflegungsumfang enthalten und müssen käuflich erworben werden.
(3) Freizeitprogramm gemäß dem jeweiligen Angebot.
Es können ggf. zusätzliche Kosten bei Inhouse- (z.B. Kinoabende, Kreativabende) und externen Veranstaltungen (z.B. Bowling, Theaterbesuche, Insel-/Tagesfahrten, Fun-Train-Ausflüge) anfallen.
§ 5 Kosten
- Gäste und deren Begleitpersonen sind als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistungen verpflichtet. Sämtliche anfallende Kosten müssen vom Gast privat getragen werden. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind vor dem Aufenthalt zu zahlen. Der Gast wird über die Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsfristen schriftlich informiert. Der Gast erhält für die erbrachte und gezahlte Leistung eine Rechnung.
- Weitere Kosten, wie Kurabgabe an die Gemeinde, sind verpflichtend und mit den Übernachtungskosten zu entrichten.
- Erbringt der Gast seine Zahlung nicht fristgemäß, so hat das Elternhaus das Recht, den Aufenthalt oder vereinbarte Leistungen zu verweigern sowie Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben. Die Höhe der Mahngebühr liegt bei 5,00 € pro Mahnvorgang. Die Höhe der Verzugszinsen errechnet sich nach der gesetzlichen Regelung.
§ 6 Aufenthaltsdauer
Als Dauer des Aufenthaltes gilt die Anzahl der tatsächlichen Aufenthaltsnächte.
§ 7 Rücktritt / Stornierung der Reservierung
- Bei vorzeitigen Abreisen werden erbrachten Zahlungen nicht erstattet.
- Eine Stornierung der Reservierung ist bis 3 Tage vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen möglich. Danach entstehen Stornierungskosten in Höhe von 100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten.
- Eine Nichtanreise (NoShow) des Gastes ist dem Elternhaus in Textform mitzuteilen. Es ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag zu zahlen, auch wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Elternhaus ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. bei Nichteinhalten vertraglich vereinbarter Zahlungen). Bei berechtigtem Rücktritt des Elternhauses entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§ 8 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -Rückgabe
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 13:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Elternhaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Elternhaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
§ 9 Hausordnung
- Die Hausordnung des Elternhauses ist Bestandteil dieser AGB. Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten.
- Elternhausgäste sind verpflichtet, Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
- Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder gegen Anweisungen des Personals kann das Elternhaus die Unterbringungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und ist auf der Homepage des Elternhauses sowie an der Rezeption des Haus Gothensee einsehbar.
§ 11 Haftung
- Das Elternhaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Elternhauses auftreten, wird das Elternhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Der Gast sowie die Begleitpersonen sind selbst für alle von ihm mitgebrachten Sachen und Gegenstände obhuts- und verwahrungsverpflichtet.
- Für eingebrachte Gegenstände, die unter Obhut des Haus Gothensee aufbewahrt werden (Schließfach), haftet die MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH.
Haftungsansprüche wegen Verlustes oder Beschädigung von Geld- und Wertsachen, die durch die Verwaltung der MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH verwahrt wurden, müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Erlangung der Kenntnis von dem Verlust oder Beschädigung schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt frühestens mit Abreisedatum. - Für Fahrzeuge von Privatpersonen, die auf dem zum Haus Gothensee oder Haus Kulm gehörenden Parkplatz abgestellt sind, gilt die Hausordnung. Das heißt, bei Schäden übernimmt die MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH sowie die MEDIGREIF Elternhaus Setheweg GmbH keinerlei Haftung.
- Bei Verlust des Zimmertransponders werden 35,00 EUR in Rechnung gestellt.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.06.2024 und sind auf der Homepage der MEDIGREIF Elternhaus Setheweg GmbH sowie an der Rezeption des Haus Gothensee einsehbar.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Elternhauses.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Prof. Dr. med. Dietmar Enderlein
Geschäftsführung
Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.